AGB

1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

  1. Betreiber des Onlineshops und Vertragspartner ist die Krone-Spa Handels GmbH, Seeberg 3, 6731 Sonntag, Österreich, handelnd unter der Marke RendeHaus. Die vollständigen Unternehmensdaten stehen im Impressum.
  2. Diese Bedingungen gelten für Bestellungen über rendehaus.at, rendehaus.ch, rendehaus.com und die diesen Domains zugeordneten Shopify-Märkte.
  3. „Verbraucher“ ist eine Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. „Unternehmer“ ist eine Person oder Organisation, die im Rahmen ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Zwingende Verbraucherrechte im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Kunden bleiben unberührt.

2. Produkte, Konfiguration und Produktinformationen

  1. RendeHaus verkauft konfigurierbare Gewächshäuser, Zubehör und gegebenenfalls gesondert vereinbarte Liefer-, Planungs- und Montageleistungen.
  2. Maßgeblich sind die Produktbeschreibung, die im Konfigurator gewählten Optionen, der im Warenkorb ausgewiesene Lieferumfang und die Bestell- beziehungsweise Auftragsbestätigung.
  3. Produktbilder dienen der Veranschaulichung. Technisch oder bildschirmbedingt können Farben und Oberflächen geringfügig abweichen. Solche Abweichungen berühren gesetzliche Ansprüche nicht, wenn die Ware nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht.
  4. Angaben zu Abmessungen, Schnee- und Windlast, Fundament, Montage, Pflege und Sicherheit sind zu beachten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, öffentlich-rechtliche Genehmigungen und standortbezogene Voraussetzungen vor Bestellung beziehungsweise Montage zu klären, soweit nicht ausdrücklich eine Prüfung durch RendeHaus vereinbart wurde.
  5. Konfigurierbare Ware kann nach den individuellen Entscheidungen des Kunden gefertigt werden. Ob dadurch ein gesetzliches Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Bestellung.

3. Bestellablauf und Vertragsabschluss

  1. Die Darstellung der Produkte im Shop ist noch kein verbindliches Vertragsangebot.
  2. Der Kunde wählt Produkt, Größe, Farbe, Verglasung, Zubehör und weitere Optionen aus, legt die Konfiguration in den Warenkorb und kann Eingabefehler bis zum Absenden der Bestellung berichtigen.
  3. Mit Betätigung der eindeutig gekennzeichneten zahlungspflichtigen Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die im Warenkorb aufgeführten Leistungen ab.
  4. Die automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
  5. Der Vertrag kommt zustande, sobald RendeHaus die Bestellung innerhalb von fünf Werktagen ausdrücklich per Auftragsbestätigung annimmt oder die Ware versendet, je nachdem, was zuerst eintritt. Wird die Bestellung nicht angenommen, werden bereits eingezogene Beträge unverzüglich über das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückerstattet.
  6. Vertragssprache ist Deutsch. Die Bestelldaten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und dem Kunden mit der Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.

4. Preise, Steuern und Zahlungen

  1. Für Lieferungen in EU-/EWR-Länder gelten die im jeweiligen Markt angezeigten Endpreise einschließlich der anwendbaren Umsatzsteuer, sofern im Checkout nichts anderes ausgewiesen ist.
  2. Für Lieferungen in die Schweiz verstehen sich die im Schweizer Markt angezeigten Endpreise einschließlich Schweizer Mehrwertsteuer, Verzollung und Einfuhrkosten. Der Kunde erhält dafür keine nachträgliche Einfuhrrechnung. Ausgenommen sind nur Zusatzleistungen, die vor der Bestellung oder in einem gesonderten Angebot ausdrücklich ausgewiesen werden.
  3. Versand-, Montage-, Kran-, Reise-, Zufahrts- oder sonstige Zusatzkosten werden vor Abgabe der Bestellung im Shop oder in einem gesonderten Angebot ausgewiesen.
  4. Verfügbar sind die im Checkout angezeigten Zahlungsmittel. Bei Nutzung eines Zahlungsdienstes gelten ergänzend dessen Bedingungen.
  5. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Gesamtbetrag bei Vertragsschluss fällig. Die Produktion beginnt nach Vertragsannahme und bestätigtem Zahlungseingang.

5. Produktion, Lieferzeit und Änderungen

  1. Der übliche Produktions- und Lieferzeitraum beträgt nach derzeitiger Herstellerinformation etwa zwei bis sechs Wochen. Dies ist eine unverbindliche Orientierung, sofern kein verbindlicher Termin ausdrücklich zugesagt wurde.
  2. Der für die konkrete Bestellung bestätigte Termin hat Vorrang. RendeHaus informiert den Kunden über absehbare erhebliche Verzögerungen.
  3. Änderungswünsche nach Vertragsabschluss können nur berücksichtigt werden, solange sie technisch und organisatorisch noch möglich sind. Auswirkungen auf Preis und Lieferzeit werden vor Ausführung bestätigt.
  4. Gesetzliche Rechte bei Lieferverzug bleiben unberührt.

6. Lieferung, Abladeort und Gefahrübergang

  1. Die Lieferung erfolgt per Spedition an die in der Bestellung angegebene Adresse beziehungsweise an einen vereinbarten, für das Lieferfahrzeug sicher erreichbaren Abladeort.
  2. Der Kunde muss RendeHaus vor Vertragsschluss über Zufahrtsbeschränkungen, Gewichtsbeschränkungen, enge Straßen, fehlende Wendemöglichkeiten, Steigungen, Insel- oder Berglagen sowie sonstige Besonderheiten informieren.
  3. Nicht im bestätigten Lieferumfang enthalten sind insbesondere Kranstellung, Einbringung über nicht befahrbare Wege, Fundamentarbeiten, Entsorgung der Verpackung und Montage, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
  4. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten über. Beauftragt der Verbraucher selbst einen nicht von RendeHaus angebotenen Beförderer, gelten die gesetzlichen Sonderregeln.
  5. Für Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer über, soweit zwingendes Recht oder eine ausdrückliche Vereinbarung nichts anderes bestimmt.
  6. Teil­lieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind und keine zusätzlichen Kosten entstehen.

7. Annahme und Meldung sichtbarer Transportschäden

  1. Der Kunde wird gebeten, Verpackung, Stückzahl und sichtbare Schäden bei Übergabe zu prüfen, Schäden auf dem Frachtpapier zu vermerken und möglichst zu fotografieren.
  2. Eine unterlassene sofortige Meldung lässt gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern unberührt. Sie kann jedoch die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Transporteur erschweren.
  3. Unternehmer haben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten einzuhalten.

8. Fundament, Montage und Mitwirkung des Kunden

  1. Fundament, Untergrund, Entwässerung, Genehmigungen und bauseitige Voraussetzungen liegen beim Kunden, sofern RendeHaus diese Leistungen nicht ausdrücklich übernommen hat.
  2. Eine Montageleistung ist nur Vertragsbestandteil, wenn sie im Shop oder in einem gesonderten Angebot ausdrücklich bestätigt wurde. Reise-, Übernachtungs-, Kran- und Zusatzaufwände werden vorab ausgewiesen.
  3. Der Kunde sorgt zum vereinbarten Montagetermin für vollständige, schadensfreie Ware, freie und sichere Zugänglichkeit, einen geeigneten Untergrund sowie erforderliche Anschlüsse und Genehmigungen.
  4. Verzögerungen oder Zusatzaufwand aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten können nach vorheriger Information gesondert berechnet werden, soweit der Kunde sie zu vertreten hat.
  5. Wetter- und sicherheitsbedingte Terminverschiebungen werden in Abstimmung mit dem Kunden neu geplant. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern in der Europäischen Union und in Liechtenstein steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Einzelheiten enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung.
  2. RendeHaus-Gewächshäuser werden erst nach Bestellung anhand der vom Verbraucher gewählten Größe, Farbe, Verglasung und Ausstattung hergestellt. Sie sind nicht vorgefertigt; die individuelle Auswahl des Verbrauchers ist für ihre Herstellung maßgeblich. Für diese nach Kundenspezifikation gefertigten Gewächshäuser besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  3. Der Ausschluss gilt nicht automatisch für separat angebotene, nicht personalisierte Standardware. Für solche Ware besteht das gesetzliche Widerrufsrecht, wenn keine andere gesetzliche Ausnahme greift.
  4. Die bloße Bestellung einer nicht lagernden Standardware würde für sich allein nicht ausreichen, um das Widerrufsrecht auszuschließen.
  5. Für mangelfreie kundenspezifische Gewächshäuser bietet RendeHaus keine freiwillige Rücknahme oder Stornierung nach Vertragsannahme an. Eine Änderung oder einvernehmliche Aufhebung kann nur ausdrücklich vereinbart werden; bereits entstandene Produktions-, Planungs-, Zahlungs- und Transportkosten können dabei berücksichtigt werden.
  6. In der Schweiz besteht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Onlinekäufe. Ein freiwilliges Rückgaberecht besteht nur, wenn es für das konkrete Produkt ausdrücklich zugesagt wurde. Zwingende Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.

10. Gewährleistung und Reklamationen

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Verbrauchern werden diese durch die AGB weder verkürzt noch ausgeschlossen.
  2. Bei einem Mangel soll der Kunde RendeHaus unter Angabe von Bestellnummer, Produkt, betroffenen Teilen und einer nachvollziehbaren Beschreibung sowie möglichst Fotos kontaktieren.
  3. RendeHaus erhält eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und gesetzlichen Nacherfüllung. Dringende Maßnahmen zur Abwehr unmittelbar drohender Schäden bleiben möglich.
  4. Vor einer eigenmächtigen Reparatur oder Beauftragung Dritter soll RendeHaus kontaktiert werden, soweit dies zumutbar ist. Gesetzliche Rechte werden dadurch nicht eingeschränkt.

11. Freiwillige Herstellergarantie

  1. Eine freiwillige Herstellergarantie besteht nur, wenn sie für das konkrete Produkt ausdrücklich ausgewiesen und die dazugehörigen Garantiebedingungen bereitgestellt werden.
  2. Nach aktueller Herstellerinformation werden für die Produktfamilie unter anderem folgende Zeiträume genannt: zwölf Jahre für die Aluminiumkonstruktion, zehn Jahre für die Pulverbeschichtung, sieben Jahre für Produktionsfehler am Glas sowie fünf Jahre für bestimmte PVC-Teile und Dichtungen.
  3. Garantiegeber, Geltungsbereich, Beginn, Voraussetzungen, Ausschlüsse und Abwicklung ergeben sich ausschließlich aus den für die konkrete Bestellung bereitgestellten Garantiebedingungen.
  4. Die freiwillige Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein.

12. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Krone-Spa Handels GmbH. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Grenzen.

13. Haftung

  1. RendeHaus haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem Produkthaftungsrecht sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  3. Zwingende Verbraucherrechte und Ansprüche wegen Mängeln bleiben unberührt.
  4. RendeHaus haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch einen ungeeigneten Standort, ein nicht fachgerechtes Fundament, eine nicht anleitungsgemäße Montage, unzulässige Veränderungen, fehlende Wartung oder eine Nutzung entgegen den Sicherheits- und Produktunterlagen verursacht wurden, soweit RendeHaus dies nicht zu vertreten hat.

14. Höhere Gewalt

Unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs – etwa Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streiks, erhebliche Transportstörungen oder Produktionsausfälle beim Hersteller – verlängern Leistungsfristen angemessen. Dauert die Behinderung unzumutbar lange, gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
  3. Für Klagen von oder gegen Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Unternehmer wird, soweit zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Krone-Spa Handels GmbH vereinbart.

16. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.